EOV-Stipendien für die Boswiler Orchesterakademie (BOA) für junge Amateurmusiker:innen bis 26 Jahre
Der EOV bietet 4 jungen Musiker:innen (bis 26 Jahre) ein Stipendium für die Erstteilnahme an der Orchesterwoche der Boswiler Orchesterakademie (BOA). Das EOV-Stipendium beinhaltet die Übernahme der Kurskosten.
Die Boswiler Orchesterakademie für Amateurmusiker:innen (BOA) ist ein langjähriges Partnerprojekt des EOV. Der Orchesterkurs besteht aus täglichen Tutti- und Registerproben sowie musikphysiologischem Unterricht in der idyllischen Umgebung des Künstlerhauses Boswil. Unter professioneller Leitung werden jedes Jahr spannende Werke erarbeitet und im Abschlusskonzert aufgeführt.
Die BOA findet 2025 vom 5. bis 12. Oktober statt.
Für ein Stipendium kannst du dich bis zum 20. Juli 2025 bei der Verantworlichen im EOV-Vorstand (
Die Anmeldung für die BOA erfolgt direkt beim Künstlerhaus Boswil und ist unabhängig vom Antrag auf ein Stipendium.
Wir freuen uns auf deinen Antrag!
Bedingungen für die Bewerbung um ein Stipendium:
- Maximales Alter von 26 Jahren bei Abschluss des Kurses (geboren nach dem 13.10.1999)
- Erstmalige Teilnahme an der Boswiler Orchesterakademie (BOA)
- Wohnhaft in der Schweiz
- Vollständige Teilnahme am Kurs
- Das Stipendium ist für alle Niveaus zugänglich. Wichtig ist die Motivation
Leistungen des Stipendiums:
- Das Stipendium deckt 100% der Kurskosten (CHF 540).
- Kost und Logis gehen zu Lasten des Teilnehmers, der Teilnehmerin.
Vorgehen:
- Anträge sind so bald wie mögich, aber spätestens bis zum 20. Juli 2025 einzureichen an: Miriam Schild, Vorstandsmitglied und Partnerkurs-Verantwortliche:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Über die Vergabe wird bis am 10. August 2025 entschieden. Alle Bewerber:innen werden schriftlich benachrichtigt.
- Die Bewerber:innen melden sich beim Künstlerhaus Boswil direkt für die BOA an und bezahlen den Kurspreis.
- Das Stipendium wird nach der vollständigen Teilnahme an der Orchesterakademie vom EOV direkt an die Stipendiat:innen ausbezahlt.
- Für die Auszahlung schicken die Stipendiat:innen nach Abschluss der BOA eine E-Mail mit ihrer Kontonummer (IBAN) und einem Feedback zum Kurs an folgende zwei Adressen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Finanzen) undDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Partnerkurs-Verantwortliche) - Die Auszahlung des Stipendiums muss bis spätestens am 31. Oktober 2025 beantragt werden.
Inhalt des Antrags:
- Kurzes E-Mail-Anschreiben mit Angabe Name und Instrument
- Motivationsschreiben 1 A4-Seite, als PDF mit folgenden Inhalten
- Kontaktdaten: Name und Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon
- Geburtsdatum
- Instrument
- Instrumentaler und musikalischer Werdegang
- Wie wurdest du auf die Orchesterakademie aufmerksam?
- Warum möchtest du an der Boswiler Orchesterakademie teilnehmen?
Das Kleingedruckte:
- Wird der Kurs, aus welchen Gründen auch immer, nicht vollständig besucht, so verfällt das Stipendium und der Anspruch auf dessen Auszahlung. Ausgenommen sind im Voraus schriftlich vereinbarte Abweichungen.
- Es werden maximal 4 Stipendien vergeben.
- Der Vorstand des Eidgenössischen Orchesterverbands (bzw. ein Teilgremium davon) entscheidet abschliessend über die Vergabe der Stipendien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Über die Aufnahme in den Kurs (BOA) entscheidet das Künstlerhaus Boswil.
- Der EOV behält sich vor, bei der Projektleitung der BOA nachzufragen, ob der Kurs von den Stipendiat:innen (vollständig) besucht wurde.