Beitrittsgesuch
Aufnahmekriterien
- Statuten müssen vorhanden sein.
- Mehr als die Hälfte der Orchestermitglieder müssen Amateurmusiker:innen sein.
- Es können nur "feste" Ensembles mit Sitz in der Schweiz in den Verband aufgenommen werden.
- Auch Formationen, welche projektmässig auf ein bestimmtes Konzert hin zusammengestellt werden, können dem EOV beitreten. Voraussetzung dafür ist, dass regelmässige Aktivitäten (z.B. jährliche Orchesterwoche) stattfinden.
Beiträge
| Jugendorchester | andere Orchester | |
| Mitgliederbeitrag | CHF 4.50 pro Orchestermitglied | CHF 8.- pro Orchestermitglied |
| SUISA * | CHF 2.85 pro Orchestermitglied | CHF 5.70 pro Orchestermitglied |
| Schweizer Musikzeitung (SMZ) | CHF 50.- pauschal |
CHF 150.- bis 25 Mitglieder CHF 180.- 26 bis 40 Mitglieder CHF 210.- mehr als 40 Mitglieder |
* Die Urheberrechtsgebühren werden nur fällig, wenn im Kalenderjahr mindestens ein geschütztes Werk aufgeführt wird.
Alle Beiträge fallen pro Kalenderjahr an.
Rechenbeispiel
Ein Amateurorchester hat 35 Mitglieder und ist kein Jugendorchester. Sie haben in diesem Jahr mindestens ein urheberrechtlich geschütztes Werk aufgeführt.
Somit fallen folgende Beiträge an:
- Mitgliederbeitrag: 35 x 8.- = 280.-
- SUISA: 35 x 5.70 = 199.50
- SMZ: 180.-
Total: CHF 659.50 pro Jahr
Antragsformular
Beitrittsgesuch Word
Beitrittsgesuch PDF
Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken Sie es ausgefüllt an den EOV.